Jahresfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am
01. Juli 2017
die Jahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren und Hundesteuer fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 26.06.2017
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-