Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 26.04.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision geprüfte Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet ( § 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
29. Mai 2017 – 09. Juni 2017
im Zimmer 117 des Rathauses, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Montag, den 29.05.2017
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr
Dienstag, den 30.05.2017
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, den 01.06.2017
08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 02.06.2017
08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag, den 06.06.2017
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, den 08.06.2017
08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 09.06.2017
08:30 bis 12:00 Uhr
Erlensee, den 23.05.2017
Für den Magistrat
gez. Birgit Behr
Erste Stadträtin