(ea) – Ab und zu wird – insbesondere in den Nachtstunden – von Knallgeräuschen berichtet, die mitunter auch zu den etwas lauteren Sorten gehören. Doch nicht nur in Erlensee, auch in der Region wird „geböllert“. Die Polizei in Büdingen hat jetzt darauf reagiert.
In einer Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern der Klasse II außerhalb der Jahreswende verboten ist. Mit einem Bußgeld muss daher rechnen, wer trotz allem zu anderen Zeiten Böller zündet.
In den letzten Tagen häuften sich die Mitteilungen über das illegale Zünden von Böllern. Die Polizei bittet um Hinweise auf den oder die illegalen Nutzer der Böller. Dabei ist vor allem eine unmittelbare Verständigung notwendig und bestenfalls eine Beschreibung desjenigen, der den Böller zündete.
Die für Erlensee zuständige Polizeistation Hanau II ist unter 06181-90100 zu erreichen.
Archivfoto: Mike Bender