(pm/ea) – Die aktuelle Zahl von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Hessen ist rückläufig. Der letzte infizierte Wildvogel wurde am 6. März 2017 aufgefunden. Das gab Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bekannt. „Die Stallpflicht in Hessen kann aufgrund dieser Entwicklungen grundsätzlich aufgehoben werden. Ich danke allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für ihre Geduld und ihr Verständnis“, sagte Hinz.
Ab sofort gilt die Stallpflicht nur noch in den definierten Risikogebieten, also in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen sowie in den aufgrund von Vogelgrippeausbrüchen bei Wildvögeln eingerichteten Restriktionszonen. Damit sind bis auf weiteres auch wieder lokale Geflügelausstellungen möglich.
Das Umweltministerium hat heute eine neue Risikoeinschätzung vorgenommen, wonach sich der Infektionsdruck durch die geänderten Witterungsverhältnisse und den weitgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug voraussichtlich noch weiter verringern wird. “Eine Abwägung zwischen den gravierenden Tierschutzproblemen einerseits und dem geringen Zuwachs an Biosicherheit durch eine anhaltende großflächige Stallpflicht andererseits hat uns veranlasst, diese in Hessen grundsätzlich aufzuheben“, so die zuständige Ministerin.
„Umso wichtiger ist allerdings die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Dies ist unabhängig von der Stallpflicht der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe“, appellierte die Ministerin an die Geflügelhalterinnen und -halter. Außerdem wird das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt, um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen. Der Vogelgrippeerreger ist immer noch vorhanden und kann jederzeit wieder aktiv werden. Hinz: „Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalterinnen und -halter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Hessen erfolgreich verhindert. Dennoch ist weiterhin erhöhte Wachsamkeit gefragt. Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpesterregers kann nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden“, so die Ministerin. „Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen aufgerufen“, betonte Ministerin Hinz.