Weitere Vogelgrippefälle in Hessen: Betroffen sind Landkreise Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig, Groß-Gerau und die Stadt Wiesbaden

(pm/ea) – Erneut wurde bei tot aufgefundenen Wildvögeln die Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen. Es handelt sich um insgesamt 13 Tiere – einen Mäusebussard, zehn Graugänse, eine Stockente und ein Graureiher. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt.

Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November knapp 3.000 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Insgesamt gibt es seit Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen 48 bestätigte Fälle des aktuellen Erregers, darunter 47 Wildvögel und ein Rosapelikan aus dem Opel-Zoo.

Die 13 Wildvögel wurden in drei verschiedenen Landkreisen und in der Stadt Wiesbaden aufgefunden. Erneut ist das Naturschutzgebiet „Reinheimer Teiche“ (Landkreis Darmstadt-Dieburg) betroffen: Dort sind acht Graugänse in Reinheim und zwei weitere Graugänse am Landwehrgraben in Groß-Zimmern am Vogelgrippevirus gestorben. Ein mit H5N8 infizierter Mäusebussard ist in Riedstadt (Kreis Groß Gerau) gefunden worden. Außerdem gab es einen Graureiher in Maintal, Stadtteil Bischofsheim (Main-Kinzig-Kreis) sowie eine Stockente beim Hauptklärwerk der Stadt Wiesbaden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Die im Naturschutzgebiet „Reinheimer Teiche“ im LK Darmstadt-Dieburg eingerichteten Restriktionszonen gelten weiterhin und unverändert.

Um den Fundort des Mäusebussards in Riedstadt-Wolfskehlen (Petershof) im LK Groß-Gerau werden keine Restriktionszonen eingerichtet. Betriebe, die im Umkreis von einem und drei Kilometer liegen, werden klinisch untersucht. Außerdem werden die Betriebe von der örtlichen Veterinärbehörde auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.

Im Umkreis von einem und drei Kilometern um den Fundort des Graureihers in Maintal (Main-Kinzig-Kreis) sind Restriktionszonen geplant.

Um den Fundort der Stockente am Hauptklärwerk in Wiesbaden werden keine Restriktionszonen eingerichtet. Im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort befinden sich fünf private Haltungen, die noch nicht im Rahmen anderer Wildvogelausbrüche klinisch untersucht wurden. Diese Betriebe werden nun klinisch untersucht.

Details zu den einzelnen Schutzmaßnahmen gibt es bei den jeweiligen Veterinärbehörden der Landkreise und beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

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