„Hortplatzgarantie für alle, die Bedarf nachweisen können“

(ea) – „Für alle, die den Bedarf nachweisen können, wird es auch künftig Hortplätze in Erlensee geben.“ Mit dieser Kernaussage konnte Bürgermeister Stefan Erb am Donnerstagabend während einer Infoveranstaltung die anwesenden Eltern beruhigen.

Politischer Wille in Erlensee sei nach wie vor, 100 Prozent des Bedarfs an Hortplätzen bereitzustellen. Allerdings bedeuteten die 100 Prozent bisher, dass alle, die einen Hortplatz beantragten, diesen auch erhielten. Zukünftig wird es jedoch so sein, dass die 100 Prozent für alle die gelten werden, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen.

Warum dies so ist, machte Bürgermeister Stefan Erb in einem Überblick deutlich, der offensichtlich insgesamt auf Verständnis stieß, wenn man den Schluss-Applaus der Veranstaltung so deuten möchte.

Wie er ausführte, bestehe für die U3-Betreuung ein gesetzlicher Anspruch, während die Hortplatzbetreuung eine ausschließlich freiwillige Leistung der Kommune darstelle. Viele Kommunen im Main-Kinzig-Kreis hätten keine eigenen Hortplätze mehr.

Wie es mit der Kinderbetreuung weitergeht, wird von den Stadtverordneten entschieden und nicht vom Bürgermeister, wie er offensichtlichen Missverständnissen entgegenwirkte. Bürgermeister Stefan Erb lud in diesem Zusammenhang dazu ein, als Zuhörer an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen, um sich zum einen ein Bild von der parlamentarischen Arbeit zu machen und zum anderen, um den Stadtverordneten zu zeigen, wie wichtig das Thema für jeden Anwesenden ist.

Voraussichtlich im März werde den Stadtverordneten vom Magistrat eine Beschlussvorlage zum Kauf eines Hauses vorgelegt, um den Engpass bei den Kinderbetreuungsplätzen abzumildern.

Der erhöhte Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wurde zwar nach Worten von Stefan Erb im Bedarfsplan prognostiziert, allerdings wurde dieser Plan zeitlich überholt. Dazu machte er unter anderem verantwortlich, dass der Bau von Wohnhäusern sich nicht immer genau abschätzen lasse, da nicht alle Baugebiete von der Stadt beeinflussbar seien. Hinzu komme der gegenüber früheren Jahren heute beschleunigte Bau und somit die Fertigstellung eines Wohnhauses innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Außerdem habe sich das Nutzerverhalten geändert: Während früher die Eltern einzelne Betreuungstage in der Woche beantragten, sei es heute mittlerweile selbstverständlich, eine Betreuung über die komplette Woche zu wünschen. Dies habe zur Folge, dass beispielsweise aufgrund des Time-Sharings früher 120 bis 130 Kinder auf 70 Plätzen betreut werden konnten, während es heute maximal 100 seien.

Insofern bestehe gegenwärtig ein höherer Bedarf, dem allerdings durch verschiedene Maßnahmen begegnet werde. Neben dem möglichen Kauf eines Hauses steht ein Anbau oder eine vorübergehende Containerbetreuung in der Kita Sandweg zur Diskussion oder auch eine Betreuung in der Erlenhalle.

Dass die Situation gegenwärtig nicht nur kompliziert sondern komplex sei, wie Bürgermeister Stefan Erb weiter ausführte, liege auch daran, dass abgewartet werden müsse, ob sich zum einen die Evangelische Kirchengemeinde von einem Standort trennen müsse und diese Plätze dann von der Stadt aufzufangen seien. Außerdem stehe hier eine mögliche Option im Raum, das von der Kirchengemeinde abzugebende Objekt von der Stadt zu erwerben. Zum anderen muss abgewartet werden, wie beim Thema Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Langendiebach vom Kreis entsprechend entschieden wird.

Mehrere Beteiligte, verschiedene Betreibermodelle und abzuwartende Entwicklungen prägen die gegenwärtige Situation, in der bisher noch keine endgültigen Beschlüsse gefasst worden sind. Dennoch gelte die Garantie, für alle, die den Bedarf nachweisen können, werde ein Hortplatz bereitgestellt. In welcher Einrichtung dieser angeboten wird, kann jedoch im Voraus nicht angegeben werden, so der Bürgermeister.

Welche Kriterien beim Nachweis eines Bedarfs angelegt werden sollen, stehe noch nicht endgültig fest. Allerdings konnte Stefan Erb versichern, dass bei Alleinerziehenden, bei der Berufstätigkeit beider Elternteile (unabhängig vom jeweiligen Arbeitszeitmodell) sowie bei Arbeitssuchenden der Bedarf auf jeden Fall nachgewiesen sei.

Bericht: Markus Sommerfeld

 

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