(pm/ea) – „Seit fast drei Monaten gilt inzwischen in Hessen die Stallpflicht. Wir wissen aber um die schwierige Situation der hessischen Geflügelhalter. Eine neue Risikoeinschätzung hat uns nun veranlasst, die Aufstallungspflicht zu lockern“, sagte Ministerin Priska Hinz in Wiesbaden.
Das Ministerium verschickt am Donnerstag entsprechenden Erlass an die Regierungspräsidien. Diese wiederum informieren die Landkreise als zuständige Veterinärämter, so dass im Laufe der kommenden Woche mit der Umsetzung zu rechnen ist. „Mit dem Erlass ermöglichen wir insgesamt 15 Landkreisen und kreisfreien Städten, die Aufstallung aufzuheben. Dort gilt sie dann nur noch in den Risikogebieten. Ich hoffe sehr, dass alle Landkreise dieser Empfehlung folgen werden.“
Die Stallpflicht gilt mit der Neuregelung nur noch in Landkreisen mit hoher Geflügeldichte sowie in ornithologischen Risikogebieten mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- bzw. Wildvogelsammelplätzen. Durch die Lockerung der Stallpflicht sind 11.700 private und gewerbliche Geflügelbestände mit etwa 1,1 Millionen Tieren entlastet. Für 11.800 Bestände mit etwa 2,7 Millionen Tieren bleibt die Stallpflicht erhalten. Das Ministerium empfiehlt den zuständigen Veterinärbehörden allerdings, in den weiterhin von der Aufstallungspflicht betroffenen Landkreisen bei Ausnahmegenehmigungen für Rassegeflügelzüchterinnen und -züchter eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung tierschutzrelevanter Beeinträchtigungen vorzunehmen. Vogelausstellungen bleiben landesweit verboten.