(pm/ea) – Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen.
Diese Leistung, die als Anerkennung für das erlittene Schicksal symbolisch ausgezahlt wird, kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind deutsche Zivilpersonen, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 01.09.1939 und 01.04.1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit verrichten mussten. Ist der Berechtigte nach dem 27.11.2015 verstorben, kann außerdem der hinterbliebene Ehegatte oder ein hinterbliebenes Kind einen Antrag stellen.
Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm gestellt werden.
Zuständig für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens ist das Bundesverwaltungsamt. Das Antragsformular, ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen sowie weitere Informationen in verschiedenen Sprachen finden sich unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter. Das Bundesverwaltungsamt hat zudem eine Telefon-Hotline unter Tel.Nr. 022899358-9800 eingerichtet
Das Seniorenbüro der Stadt Erlensee steht ebenfalls gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung und bietet Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Kontakt: Sandra Wunder, Seniorenberaterin, Tel.: 06183/9151-55.