(pm/ea) – Rechtzeitig dafür zu sorgen, dass im Ernstfall auf eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung zurückgegriffen werden kann, ist hinreichend bekannt. Was die Patientenverfügung betrifft, hat sich eine wichtige Gesetzesänderung ergeben, wie das Erlenseer Seniorenbüro mitteilt.
Demnach reicht es seit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs im Juli dieses Jahres nicht mehr aus, eine Patientenverfügung zu haben, die allgemein gehalten und womöglich zum Ankreuzen ist. Behandlungssituationen und -wünsche müssen in Zukunft ganz konkret und individuell beschrieben werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat aus diesem Grunde zum 01. Oktober 2016 die Broschüre „Patientenverfügung“ neu aufgelegt. Sehr anschaulich wird hier beschrieben, wie eine Patientenverfügung zu gestalten ist und erleichtert das Verfassen einer solchen mit nützlichen Textbausteinen. Sie ist derzeit nicht in Druckversion verfügbar, kann aber unter www.bmjv.de, „Publikationen“, aus dem Internet herunter geladen werden.
An dem Formular der Vorsorgevollmacht hat sich nichts geändert. Für weitergehende Informationen steht das Seniorenbüro unter der Tel.: 06183/9151-55 gerne zur Verfügung.