Schadstoffbelastetes Altholz vom Außenbereich ist kein Sperrmüll

(pm/ea) – Wie die Stadt Erlensee in einer Pressemitteilung berichtet, musste zum wiederholten Mal festgestellt werden, dass schadstoffbelastetes Altholz – sogenanntes A4-Holz –  unzulässig als Holzsperrmüll bereitgestellt worden sei.


Schadstoffbelastete bzw. kontaminierte Holzteile (dies sind generell imprägnierte Holzteile aus dem Außenbereich) dürfen weder über einen Holzsperrmüll- noch über einem Restsperrmülltermin abgefahren werden, da diese Abfallstoffe vom Gesetzgeber als Sonderabfall eingestuft sind. Da Sonderabfall über einen Sperrmülltermin nicht entsorgt werden darf, werden die Abfallbesitzer gebeten, diese Hölzer eigenständig zur Restmülldeponie nach Hailer anzudienen, damit diese der ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden können.

Zur Abfuhr bereitgestellte Hölzer vom Außenbereich bleiben daher ohne Ausnahme von der Abfuhr ausgeschlossen.

Näheres hierzu kann der Rückseite des Abfallkalenders unter der Rubrik „Sperrmüll“ entnommen werden.

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