(pm/ea) – „Wer in den Raum stellt, eine Erweiterung des Hessen-Centers in der geplanten Größenordnung von 14.000 Quadratmetern habe keine nennenswerten Auswirkungen auf den Einzelhandel im Umland, legt entweder eine bemerkenswerte Oberflächlichkeit bei der Beurteilung an den Tag oder beweist Ignoranz gegenüber den berechtigten Interessen der Region“, so der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Neben konkreten planungsrechtlichen Bedenken, die der Hanauer Magistrat gegen das jüngst bekanntgewordene Vorhaben im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim vorbringt, äußert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky auch Kritik an der Vorgehensweise. „Das Hessen-Center zielt auf den Einzugsbereich der Stadt Hanau ab.“ Denn die Hanauer Innenstadt sei durch die naheliegende Autobahnausfahrt weniger als 15 Minuten von dem Einkaufszentrum entfernt. Während die Brüder-Grimm-Stadt jedoch im Einklang mit dem regionalen Einzelhandelskonzept in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel den Innenstadtumbau investiert habe, um eine lebendige und intakte Einkaufslandschaft zu schaffen, torpediere die jüngste Planung für das Hessen-Center, die alle im interkommunalen Konsens getroffenen Festschreibungen für die Einzelhandelssituation der Region ignoriere, die städtebaulichen Erfolge und Ziele der Stadt Hanau.
In einem Schreiben an den Frankfurter Magistrat kündigt Kaminsky deshalb an, dass die Stadt Hanau zur Wahrung ihrer Rechtsposition erhebliche städtebauliche Bedenken anbringen muss, weil „abwägungsrechtliche Belange der Stadt nicht ermittelt, gewichtet und in der Planung in keiner Weise berücksichtigt werden“.
Wie zuletzt am Mittwochabend im Ortsbeirat Bergen-Enkheim erläutert wurde, plant die ECE Projektmanagement GmbH als Betreiber des 1971 eröffneten Einkaufszentrums eine umfassende Aufwertung des Standortes, die auch mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche um 14.000 Quadratmeter vorsieht. Dies entspräche einer Vergrößerung von rund 35 Prozent auf insgesamt 53.000 Quadratmetern. Eine entsprechende Änderung im Bebauungsplan wurde vom Frankfurter Magistrat auf den Weg gebracht. Der Aufstellungsbeschluss in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung ist bereits gefasst.
Wie der Hanauer Oberbürgermeister erläutert, genießt das Center in seiner heutigen Ausdehnung zwar Bestandsschutz, eine substantielle Erweiterung, wie sie jetzt mit der Bauleitplanung in Angriff genommen werde, steht nach seinen Worten aber in klarem Widerspruch zu den Zielen, die in der Regionalversammlung unter anderem im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 ihren Niederschlag gefunden haben. Der OB geht davon aus, dass vor diesem Hintergrund auch andere Nachbarkommunen sich den Hanauer Bedenken anschließen werden. Da für die Realisierung ein Beschluss in der Verbandskammer des Regionalverbandes notwendig sei, sollten die Planungen nicht in der Annahme vorangetrieben werden, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes sei nur eine formelle Angelegenheit.
Unterstützung in ihrer Position findet die Stadt Hanau durch ein Gutachten, das sie bei der Kanzlei Allen & Overy in Auftrag gegeben hat. Dr. Olaf Otting kommt dabei in seiner Stellungnahme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Erweiterung mit den eindeutigen Zielvorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 unvereinbar ist sowie dass die Stadt Hanau einen Anspruch auf Abstimmung und Abwägung ihrer Belange hat, da qualifizierte Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre städtebauliche Situation zu besorgen sind.
Das Gutachten geht davon aus, dass ein Bebauungsplan, wie er derzeit von der Stadt Frankfurt für das Areal um das Hessen-Center entwickelt wurde, nicht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht. Denn der gültige Regionale Flächennutzungsplan enthält, anders als anderorts vielfach offener geregelt, ein bindendes und verbindliches Verbot der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandelsvorhaben an sogenannten „nicht integrierten Standorten“.
Gerade diesen letzten Aspekt will Oberbürgermeister Kaminsky auch jenseits der städtischen Belange bewertet und berücksichtigt sehen. „Unternehmen, auch die im Einzelhandel, müssen sich auf solche Festlegungen in der Regionalplanung ein Stück weit verlassen können. Wie sollen sie Investitionsentscheidungen wirtschaftlich sinnvoll treffen und Standortentwicklungen zukunftsorientiert planen können, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass ihnen quasi über Nacht die Basis ihrer Überlegungen entzogen wird.“