(pm/ea) – In einer der wohl bekanntesten Filmszenen schwebt Marty McFly im Film „Zurück in die Zukunft II“ auf einem Hover-Board durch die Straßen von Hill Valley. Die „bodenständige“ Version dieser Technik hat vor einiger Zeit mit den sogenannten Self-Balancing-Boards Einzug gehalten. Was im privaten Raum ein nützliches Fortbewegungsmittel sein kann, ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten.
Grob gesagt steht man auf zwei Trittbrettern zwischen zwei Rädern, die durch eine Achse miteinander verbunden sind und steuert durch leichte Balanceveränderungen. Dabei sind Geschwindigkeiten zwischen 15 und 20 Stundenkilometern möglich. Setzt man die Self-Balancing-Boards allerdings im Straßenverkehr ein, kann dies strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Self-Balancing-Boards sind motorbetriebene mehrspurige Kraftfahrzeuge, die selbstständig schneller als sechs km/h fahren. Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen benötigt man daher eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Erstere scheitert regelmäßig an den fehlenden Beleuchtungseinrichtungen. Für das Versicherungskennzeichen fehlt die Betriebserlaubnis.
Wer glaubt, dass es sich bei Self-Balancing-Boards um ein führerscheinfreies Spielzeug handelt, der irrt. Führerscheinfreie Fortbewegungsmittel dürfen laut Straßenverkehrsordnung keinen Motor haben. Aufgrund der Beschaffenheit der Boards bräuchte man zum Führen den Autoführerschein.
Die Vergehen können eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Bei Jugendlichen kann dies zudem zum späteren Erwerb der Fahrerlaubnis führen. Bislang ist keine Ausnahmeregelung für die Boards in Sicht.