(pm/ea) – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mahnt beim Kauf von aufblasbaren Whirlpools zur Vorsicht.
In den vergangenen beiden Jahren haben sich europaweit mehrere Unfälle ereignet, bei denen die Nutzer von aufblasbaren Whirlpools durch einen elektrischen Schlag verletzt wurden. Seit einigen Monaten gelten deshalb nun neue Sicherheitsanforderungen – doch es gibt im Handel noch Alt-Bestände.
In der Stecker-Anschlussleitung des aufblasbaren Whirlpools muss ab sofort ein spezieller Fehlerstromschutzschalter angebracht sein und alle Metallteile, die mit Wasser in Berührung kommen können (auch die des Heizelementes), müssen dauerhaft und korrosionssicher geerdet sein. Ursache für die Unfälle war schließlich gewesen, dass das Wasser in Kontakt mit den stromführenden Teilen der Heizelemente gekommen war.
Entsprechend den neuen Sicherheitsanforderungen ausgestattete Produkte werden jetzt in Baumärkten und im Internet angeboten. Allerdings wird nach der einjährigen Liefersperre auch versucht, Restbestände alter Whirlpools ohne die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu verkaufen. Das RP fordert die Verbraucher deshalb auf, beim Kauf darauf zu achten, dass die Whirlpools den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und einen FI-Schutzschalter (PRCD-S) mit maximal 10 mA Auslösestrom besitzen. Sollte jemand ein Whirlpool ohne PRCD-S bereits besitzen, ist dieser unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und Kontakt zum Händler, Hersteller oder dem RP Darmstadt aufzunehmen.
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