(pm/ea) – Zum ersten Mal seit mehreren Jahren konnte der Arbeitskreis Main-Kinzig der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) in diesem Jahr wieder mehr Kiebitze im Main-Kinzig-Kreis zählen.
Der größte Erfolg für den Verband war die Brut an der im Jahr 2013 eigens umgesetzten Renaturierungsmaßnahme in der Langenselbolder Kinzigaue. Für Jubelsprünge ist es nach Aussage des Verbands jedoch noch zu früh.
Die bedrohte Bestandssituation des Kiebitz‘ im Main-Kinzig-Kreis, dessen Zahl an Brutpaaren in den letzten Jahrzehnten von über 100 Brutpaaren in den 70er/80er Jahren auf ca. 5 Brutpaare gefallen ist, nahm die HGON zum Anlass die Lebensraumbedingungen speziell für diese Tierart zu verbessern. Im Jahr 2012/2013 kaufte der Verband daher Flächen in der Langenselbolder Kinzigaue an und legte dort mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Main-Kinzig Flutmulden und Kleingewässer an. Verbunden mit den alljährlichen Pflegemaßnahmen, welche in Zusammenarbeit mit Hessen mobil und örtlichen Landwirten auf Ausgleichsflächen durchgeführt werden, können dort dauerhaft sehr gute Lebensraumbedingungen für den Kiebitz hergestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch der Kiebitz bereits aus der Langenselbolder Kinzigaue verschwunden.
„Umso mehr hat es uns gefreut, dass bereits drei Jahre nach unseren Anstrengungen der Kiebitz in die Kinzigaue zurückgekehrt ist“, so Biologe und stellv. Vorsitzender der HGON Ralf Sauerbrei. Der Biologe erläutert, dass der Bereich zwar ein traditioneller Brutplatz ist, es jedoch normalerweise sehr lange dauert, bis Tiere dorthin zurückkehren, wenn sie erst einmal verschwunden sind. Umso erstaunlicher war es, dass der Kiebitz dort mit ca. 3-5 Brutpaaren anzutreffen war.
Neben dem Erfolg in der Kinzigaue, setzte sich die HGON aber auch für den Erhalt der restlichen Brutpaare im MKK ein. Diese konzentrierten sich auf den Raum Freigericht/Hasselroth. Dort brüteten die Kiebitze ausschließlich auf Maisäckern. „Maisäcker, auf denen es etwas feuchter ist, bieten aufgrund ihres bis Ende April hin bestehenden Rohbodens einen attraktiven Brutplatz für den Kiebitz, werden ihm jedoch aufgrund der intensiven Bewirtschaftung oft zum Verhängnis“, verdeutlicht Sauerbrei. Der Biologe beschreibt die für den Kiebitz attraktiven Maisäcker, aufgrund der nachgewiesenen, geringeren Zahlen an flügge werdenden Jungen, als ökologische Falle, die ihm über die Jahre zum Verhängnis wurde. Das Verschwinden des Kiebitz‘ auf eine erhöhte Zahl an Raubtieren wie den Fuchs zurückzuführen, ließe sich nach Aussage des Biologen jedoch klar verneinen, wenn auch der wehrhafte Kiebitz als Bodenbrüter ganz klar stärker mit Fressfeinden zu kämpfen hat als andere Vogelarten.
„Um die Gelege vor den Gefahren der Bodenbearbeitung zu schützen, haben wir sofort Kontakt mit der UNB und dem bewirtschaftenden Landwirt aufgenommen“, erläutert HGON Arbeitskreissprecher Andreas Höfler. „Durch die Erlaubnis zur Markierung der Gelege durch die UNB, konnten wir uns positiv mit dem Landwirt verständigen und die Eier schützen“, so Höfler weiter. Die sehr gute Zusammenarbeit mit den Landwirten stellt Höfler besonders heraus, dies ist jedoch nach seiner Aussage personenabhängig und verlief in der Vergangenheit leider nicht immer positiv.
Die in diesem Jahr ca. 8-10 gezählten Brutpaare mit ca. 8 flüggen Jungen seien nach Aussage der HGON jedoch ein Erfolg, der nach den letzten Jahren wieder etwas positiver stimmt. Mit den Jubelsprüngen sollte man jedoch noch warten, da die zum Erhalt einer Population benötigte Mindestzahl von 0,8 flüggen Jungtieren pro Brutpaar leider selten erreicht werde. Daher gilt es die Bedingungen für den Kiebitz in den Feuchtgebieten weiter zu verbessern und auch den Gelegeschutz weiter voranzutreiben. Die HGON bittet daher auch alle Hundehalter und Spaziergänger vor Ort auf die Kiebitze und vor allem auf die frei umher laufenden Jungtiere Rücksicht zu nehmen und die mitgeführten Hunde anzuleinen.
„Unterstützen auch Sie den Kiebitzschutz der HGON durch eine steuerlich absetzbare Spende an das Spendenkonto bei der Raiffeisenbank Rodenbach IBAN: DE80 5066 3699 0000 0871 30, BIC: GENODEF1RDB. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse angeben, können wir eine Spendenbescheinigung ausstellen“, so die HGON in einer Pressemitteilung.
Auf dem Foto: Perfekte Symmetrie – ein Kiebitzgelege auf einem Maisacker
Foto: Ralf Sauerbrei