(ea) – Das Thema „Abwasserreinigung“ stand im Mittelpunkt der Zweckverbandssitzung am Mittwochabend im Bruchköbeler Rathaus. Aus dem nach der Wahl neu konstituierten Gremium wurden dazu zahlreiche Fragen gestellt, was bei den Zuhörern positiv aufgenommen wurde, da man dies in der letzten Legislaturperiode oft vermisste.
Die von Vertretern der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner vorgestellte „öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Abwasserreinigung vom Zweckverband Fliegerhorst auf die Stadt Erlensee“ regelt Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner sowie die Ermittlung und Verteilung der anfallenden Kosten.
Das im Fliegerhorstgelände anfallende Abwasser wird an einer im südlichen Bereich plazierten Übergabestelle vom Kanalsystem des Fliegerhorsts in das Kanalsystem der Stadt Erlensee geleitet und der Kläranlage zugeführt. Die Menge sowie die einzuhaltende Qualität des Abwassers wird dabei von der Stadt Erlensee ständig erfasst und kontrolliert.
Auf Nachfragen von Carmen Merz (EBF) und Werner Bös (Grüne) wurde von Bauamtsleiter Werner Haas darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ausschließlich um Abwasser und nicht um Niederschlagswasser handelt. Letzteres werde nicht der Kläranlage zugeführt, sondern in einem Regenklärbecken im Westen des Fliegerhorsts vorbehandelt und schließlich an den Fallbach abgegeben. Dies werde ermöglicht durch ein installiertes Trennsystem, welches die beiden unterschiedlichen Wassersorten getrennt aufnehme und ableite.
Die Vereinbarung soll für den Zeitraum von 20 Jahren gelten. Bürgermeister Stefan Erb ergänzte dazu, dass im Falle einer bis dahin erfolgten Auflösung des Zweckverbands die Kommunen als Rechtsnachfolger den Vertrag weiter erfüllen.
Eine ähnliche Vereinbarung wurde bereits zwischen Erlensee und der Gemeinde Neuberg beschlossen, die ihre Abwässer ebenfalls der Kläranlage Erlensee zuführt.
In der vom Zweckverband darüber hinaus zu beschließenden Entwässerungssatzung, die ebenfalls von Schüllermann und Partner erstellt wurde, ist für den Bereich Schmutzwasser ein Gebührensatz in Höhe von 2.60 € pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch und für den Bereich Niederschlagswasser ein Satz von 0,98 € pro Kubikmeter versiegelter Grundstücksfläche aufgelistet.
Sowohl die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als auch die Entwässerungssatzung wurden einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde der vorgelegte Jahresabschluss 2013 nach Forderungen von Stefanie Zorbach (BBB) und Horst Pabst (CDU), die Ergebnisrechnung sowie den Finanzbericht als Anlage anzufügen.
Einstimmig beschlossen wurde auch die Haushaltssatzung 2016, die unter anderem vorsieht, dass der Zweckverband eine hauptamtliche Stelle einrichten kann, die als Assistenz für die Geschäftsführung beschrieben wurde.
Mehr Informationen für Zuhörer forderte Carmen Merz (EBF) und nahm dabei unter anderem Bezug auf die letzte Zweckverbandssitzung, auf der über Tagesordnungspunkte abgestimmt worden war, deren Inhalte zuvor im Sitzungssaal nicht erörtert wurden.
Bürgermeister Stefan Erb stimmte zu, dass die Informationen mehr publik gemacht werden müssten und versprach, insbesondere den Vertretern der Presse die Unterlagen im Vorfeld zukommen zu lassen.
Auf dem Titelfoto: Luftaufnahme der Kläranlage in Erlensee
Bericht: Markus Sommerfeld, Foto: Pascal Hohmann