(pm/ea) – Für große Aufregung und umfangreiche polizeiliche Ermittlungen sorgte in den vergangenen Tagen eine Information, welche über die sozialen Medien verbreitet wurde. Es handelte sich um ein Bild, welches vermutlich von einem Computerbildschirm abfotografiert war und zunächst unter Schülerinnen und Schülern eines Büdinger Gymnasiums geteilt wurde.
Der Text kündigte einen Anschlag am morgigen Donnerstag an einer Schule an und forderte interessierte Mittäter zur Unterstützung auf. Aufgrund von Rechtschreibfehlern, einem vereinbarten Treffpunkt für ein Vortreffen und weiteren Details stufte die Polizei den Sachverhalt als wenig glaubhaft und eher im Bereich eines Streiches ein. Da eine Ernsthaftigkeit jedoch bei solchen Drohungen nie ausgeschlossen werden kann, liefen nach deren Bekanntwerden umfangreiche Ermittlungen an.
Die Verbreitung der Nachricht unter den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und vieler Dritter erschwerte dabei die Arbeit der Polizei erheblich. Für die Ermittlungen ist es unabdingbar, dass Detailwissen – also mögliches Täterwissen – nicht sofort weiterverbreitet wird, da dies die Ermittlungen wesentlich erschwert, teilweise sogar unmöglich macht. Zudem konnte, wie oftmals in anderen Fällen, eine Art Stille-Post-Effekt festgestellt werden. Um immer mehr falsche Informationen, bis hin zu einem angekündigten Amoklauf, ergänzten die Verbreiter der Nachrichten die Meldungen. Dies sorgte für erhebliche Angst bei allen Beteiligten und eine große Unruhe im Schulbetrieb.
Auch die Gefahr Trittbrettfahrer oder Nachahmer auf den Plan zu rufen ist bei einer massenhaften Verbreitung solch nicht verifizierter Meldungen hoch, weshalb die Polizei dringend davon abrät.
Die Polizei warnt vor Gefahren, sollten diese für Beteiligte bestehen. In diesem Fall ging die Polizei jedoch zu keinem Zeitpunkt von einer Gefährdung für die Schüler und Lehrer der Schule aus.
Der mutmaßliche Ersteller der Drohung konnte am heutigen Mittwoch aufgrund des hohen Engagements der Ermittler der Kriminalpolizei vorübergehend festgenommen werden. Er räumte die Erstellung des Dokumentes ein. Es handelt sich um einen 17-jährigen Schüler des Gymnasiums, welcher sich nun wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat“ verantworten muss. Zugleich werden ihn Konsequenzen in Bezug auf den Schulbesuch erwarten.