(pm/ea) – Ab dem kommenden Mittwoch, 15. Juni, können Bürgerinnen und Bürger außerhalb Hanaus, ganz gleich wo sie im Kreisgebiet wohnen, bei ihrem Kfz-Kennzeichen frei zwischen „MKK“, „HU“, „GN“ und „SLÜ“ wählen. Zuletzt hinzugekommen ist die Möglichkeit, auch wieder „HU“ zu nehmen.
Wer sein Kennzeichen bloß auf „HU“ umstellen möchte, kann dies an den Zulassungsstellen in Hanau und Linsengericht jeweils montags und mittwochs in der Zeit zwischen 14 und 15.30 Uhr vornehmen, beginnend ab Mittwoch, 15. Juni. Dazu werden ab sofort per Mail über die Adresse hu-kennzeichen@mkk.de Termine vergeben.
„Die Erfahrung aus anderen Landkreisen zeigt, dass das Interesse insbesondere in der ersten Zeit sehr hoch ausfallen kann. Das würde die Wartezeiten für alle Besucher der Zulassungsstellen übermäßig ausdehnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten daher als Service alleine für freiwillige Kennzeichen-Umstellungen zusätzliche Sprechzeiten von sechs Stunden in der Woche an“, erläutert Landrat Erich Pipa, der seit 2013 für eine Vier-Kennzeichen-Lösung im gesamten Main-Kinzig-Kreis kämpft. Für die Bürgerinnen und Bürger außerhalb Hanaus hat er dies nun erreicht. Nötig war dazu die Zustimmung des Landes- und des Bundesverkehrsministers.
Wer nun von „MKK“, „GN“ oder „SLÜ“ auf „HU“ wechseln möchte, hat dazu an zwei Nachmittagen in der Woche die Möglichkeit, und zwar montags und mittwochs. Zu den normalen Öffnungszeiten ist dies zunächst nicht möglich. Die Zulassungsstellen in Hanau und Linsengericht sind normalerweise an Montag- und Mittwochnachmittagen geschlossen, führen aber ab Mittwoch, 15. Juni, ausschließlich für Kennzeichen-Umstellungen bis Ende Juli diese zusätzlichen Sprechzeiten ein. Um einen entsprechenden Antrag einzureichen, ist Folgendes zu beachten:
Ab sofort können sich Interessierte unter der Mailadresse hu-kennzeichen@mkk.de für die Terminliste vormerken lassen. Die Terminvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Maileingangs; es wird stets der nächste freie Termin vergeben. In dieser Anmeldung per Mail müssen Vor- und Zuname, die Adresse des Halters und das Kennzeichen des betreffenden Kraftfahrzeugs enthalten sein.
Zum Termin zwingend mitzubringen sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der aktuelle Hauptuntersuchungs-Bericht, die bisherigen Kennzeichen sowie der Personalausweis. Sofern ein Bevollmächtigter das Fahrzeug umkennzeichnen lassen will, benötigt er zusätzlich neben der Vollmacht noch den eigenen Ausweis. Den Ausweis des Fahrzeughalters muss der Bevollmächtigte dennoch mitbringen.
Sammelanträge sind nicht möglich, pro Termin kann nur ein Antrag auf eine Umstellung vorgenommen werden. Termine können auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Um möglichst viele Anträge in kurzer Zeit abzuarbeiten, werden die Termine gleichmäßig auf die Zulassungsstellen in Hanau und Linsengericht verteilt. Der Antragsteller kann sich daher die Zulassungsstelle nicht frei auswählen.